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Financial Services

KI-Governance für Banken und Versicherer

Ich begleite Finanzinstitute dabei, KI- und Agentic-AI-Systeme an DORA und ICT-Risikoanforderungen ausgerichtet und auditierbar in Produktion zu bringen – von der Strategie bis zum kontrollierten Betrieb.

  • Kontrolliert.
  • Reguliert.
  • Auditierbar.
Symmetrische resiliente Plattformarchitektur mit redundanten Datenwegen, Kontrollpunkten und Audit-Perimeter

Für CISO, CRO, ICT-Risk, Compliance und Plattformteams in Banken und Versicherungen

  • DORA
  • EU AI Act
  • DSGVO
  • VAIT
  • BAIT
  • MaRisk
  • ICT-Risk
  • Azure OpenAI
  • AWS Bedrock
  • Auditability

Für KI in Finanzinstituten entscheiden ICT-Risiko, Nachweispflichten und Aufsicht oft stärker über den Erfolg als das Modell selbst.

  • DORA ohne KI-Übersetzung

    DORA und ICT-Risikomanagement sind etabliert, aber nicht auf KI- und Agentic-Workloads übertragen.

  • Nachweise gegenüber der Aufsicht

    Modell-, Daten- und Entscheidungsnachweise für BaFin, EZB und interne Revision fehlen oder sind nicht reproduzierbar.

  • Drittparteien- und Modellrisiko

    Auslagerung, Cloud, Azure OpenAI, AWS Bedrock und externe Modelle erhöhen das ICT-Drittparteienrisiko ohne klare Kontrollen.

Ansatz

Compliance & Governance by Design

Aufsichts- und ICT-Risikoanforderungen von Beginn an in Architektur und Betrieb eingebaut.

  • An DORA ausgerichtete Kontrollen

    ICT-Risikomanagement, Vorfallmeldung und Resilienz-Tests auf KI-Workloads übertragen.

  • Modell- & Datenrisiko

    Nachvollziehbarkeit von Modellen, Datenherkunft und Entscheidungen für Revision und Aufsicht.

  • Drittparteien-Governance

    Auslagerung, Cloud und externe Modelle mit Kontrollen, Exit-Strategien und Monitoring für Dienste wie Azure OpenAI oder AWS Bedrock.

  • Audit-Readiness

    Evidenz, Kontrollkatalog und Dokumentation strukturiert und reproduzierbar für BaFin, EZB und interne Revision aufbereitet.

Beratung, die regulatorische Tiefe mit Plattform-Umsetzung verbindet

WALTER verbindet aufsichtsrechtliche Anforderungen, Enterprise-Architektur und hands-on Umsetzung für Finanzinstitute, die KI verantwortungsvoll betreiben wollen.

VergleichskategorieStandard-AnsatzWALTER Ansatz
RegulatorikDORA als DokumentenübungDORA & ICT-Risiko in Architektur und Betrieb verankert
NachweiseNachträgliche Audit-VorbereitungKontinuierliche Evidenz und reproduzierbare Nachweise
SkalierungEinzelne KI-PoCsWiederverwendbare Plattformmuster mit klaren Mandanten- und Kontrollgrenzen

Regulatorik

Standard-Ansatz
DORA als Dokumentenübung
WALTER Ansatz
DORA & ICT-Risiko in Architektur und Betrieb verankert

Nachweise

Standard-Ansatz
Nachträgliche Audit-Vorbereitung
WALTER Ansatz
Kontinuierliche Evidenz und reproduzierbare Nachweise

Skalierung

Standard-Ansatz
Einzelne KI-PoCs
WALTER Ansatz
Wiederverwendbare Plattformmuster mit klaren Mandanten- und Kontrollgrenzen

Von KI-Pilot zu einem für die Aufsicht prüfbaren Betrieb

Jedes produktive Finanz-KI-System braucht Kontrolle, Nachweise und Resilienz.

  1. Phase 1

    Zielbild

    Anwendungsfall, Risikoklasse und aufsichtsrechtliche Anforderungen klären.

  2. Phase 2

    ICT-Risiko

    ICT-Risikobewertung nach DORA inklusive Drittparteien- und Ausfallrisiken durchführen.

  3. Phase 3

    PoC

    Kontrollierter Proof of Concept mit klaren Erfolgskriterien und Ausstiegsoptionen.

  4. Phase 4

    Betrieb

    Produktiver Betrieb mit regelmäßigen Resilienz-Tests (Ausfall- und Störszenarien) und einer laufend gepflegten, prüffähigen Dokumentation für die Aufsicht.

Ressourcen

Praxiswissen für Risiko-, Compliance- und Plattformteams

  • DORA-Leitfaden

    Strukturierte Leitfäden für DORA, ICT-Risiko und KI-Kontrollen.

  • Audit-Checklisten

    Prüfpunkte für ICT-Risiko, Auslagerung und Betriebsfreigabe.

  • Case Briefs

    Entscheidungsvorlagen für KI-Vorhaben in Banken und Versicherungen.

  • Kontroll-Vorlagen

    Wiederverwendbare Arbeitsstände für Governance und Aufsichtsnachweise.

FAQ

Häufige Fragen aus Erstgesprächen mit Finanzinstituten

Lassen Sie uns Ihre KI-Roadmap für die Aufsicht prüfbar machen